ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES BAUUNTERNEHMENS RW BAU GmbH

  1. Allgemeines

    1.1. Die Grundlage unseres Auftragsverhältnisses bilden in nachstehender Reihenfolge:
    1.1.1. Unser Anbot (Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung) sowie uns zur Verfügung gestellte und anerkannte oder von uns ausgearbeitete Bau- und Konstruktionspläne.

    1.2.
    Normen der jeweils anzuwenden den Bauordnung(en).
    Widersprechende bzw. vom Auftraggeber vorgeschlagene Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung, andernfalls sie als ausgeschlossen gelten. Unsere Offerte erfolgen freibleibend. An alle Zeichnungen, Entwürfen, Vorschlägen, Aufstellungen und Kostenvoranschlägen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dieselben werden dem Besteller persönlich anvertraut und dürfen von niemand ohne unsere schriftliche Genehmigung Dritten zugänglich gemacht werden. Mengen und Maße unseres Angebotes sind Zirka-Werte. Unser Angebot bleibt, wenn nicht andersangegeben, zwei Monate verbindlich.

Werden Arbeiten beauftragt, die im Angebot nicht enthalten sind, werden sie separat verrechnet. Der für die Durchführung der Arbeiten benötigte Bitstrom, sowie Wasser wird kostenlos vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

2. Preise

Die geltenden Preise sind den aktuellen Angeboten zu entnehmen. Alle Preise sind ohne gesetzliche Umsatzsteuer angegeben. Unserem Anbot liegen die zum Zeitpunkt der Angabe gültigen Tariflöhne, Material- und Transportpreisezugrunde. Ihre Änderung berechtigt uns zu entsprechenden Preisberechtigungen.
Zusätzlich bzw. nachträglich beauftragte Arbeiten, welche nicht im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung enthalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt

3. Zahlungsbedingungen
Wir sind berechtigt, Abschlags- und Teilrechnungen nach Baufortschritt zulegen.
Alle (Teil-) Rechnungen sind binnen 14 Tage nach Erhalt und ohne jeglichen Abzug fällig. Eine angemessene Erstreckung der Zahlungsfrist ist nur bei wesentlichen Mängeln gestattet. Wir sind berechtigt, einen vereinbarten Haftrücklass durch Beibringung einer Bankgarantie abzulösen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bank zum Zeitpunkt der Fälligkeit,
mindestens jedoch von 12 % p.a., zu beanspruchen. Der säumige Kunde ist verpflichtet, uns alle Mahn- und Inkasso-, Erhebungs-, Auskunfts- sowie Anwaltskosten zu ersetzen.

4. Abnahme, Garantie und Haftung
Längstens 10 Tage nach Fertigstellung gelten unsere Leistungen, zu denen uns nicht schriftlich Mängelrügen zugegangen oder einvernehmlich ein Mängelprotokoll verfasst worden ist, als abgenommen und genehmigt.
Sind Mängel nur bei einem Teil der Lieferung/Leistung aufgetreten, so kann der Auftraggeber nur diesen und nicht die gesamte Lieferung/Leistung als mangelhaftbeanstanden. Zahlungsfälligkeiten werden nur bei wesentlichen Mängeln erstreckt. Für indirekte Schäden wird die Haftung ausgeschlossen.
Unsere Haftung und Gewährleistung gilt nur für Leistungen, deren Beauftragung bzw. Anordnungen an die Geschäftsführung oder die von dieser beauftragte Bauleitung rechtswirksam ergangen ist. Die Verpflichtung der Auftragnehmerin zur Gewährleistung ist in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließend geregelt. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt
Die Auftragnehmerin behält sich das Eigentum an sämtlichen von Ihr gelieferten Waren bis zur Bezahlung Ihrer Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung vor.

  1. Verjährung

Ist der Kunde Unternehmer, verjähren dessen Ansprüche gegen uns aufgrund fristgerechte rügte Mängel oder einer sonstigen Vertragspflichtverletzung innerhalb eines Jahres nach Lieferung Und Gefahrübergang an den Kunden. Hiervon ausgenommen sind Werkleistungen an einem Bauwerk gem. § 634 a Abs. I bzw. II BGB. Die Verjährungsfrist von 1 Jahr gilt auch für Schadensersatzansprüche des Kunden, soweit uns nicht Vorsatz oder grobes Verschulden vorgeworfen werden kann oder zurechenbare Körper- und Gesundheitsschäden oder der Verlust des Lebens des Kunden aufgetreten sind.

  1. Sonstiges
  2. Soweit einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein sollten, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. 2. Für die Vertragsbeziehung zu unseren Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze, insbesondere des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

Für Kunden, die Voll Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Ort unseres Geschäftssitzes. Ansonsten gilt die gesetzliche Regelung.

München, den 1.Juni 2011

 

© Copyright 2004, RW BAU GmbH - Nelkenstraße 108, 85716 Unterschleißheim, E-Mail: info(at)bau-rw.de

Tel.: +49 89 37009901 - Fax: +49 89 37009902, AGB, Impressum, Datenschutzerklärung

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