ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES BAUUNTERNEHMENS RW BAU GmbH
Werden Arbeiten beauftragt, die im Angebot nicht enthalten sind, werden sie separat verrechnet. Der für die Durchführung der Arbeiten benötigte Bitstrom, sowie Wasser wird kostenlos vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
2. Preise
Die geltenden Preise sind den aktuellen Angeboten zu entnehmen. Alle Preise sind ohne gesetzliche Umsatzsteuer angegeben. Unserem Anbot liegen die zum Zeitpunkt der Angabe gültigen Tariflöhne, Material- und Transportpreisezugrunde. Ihre Änderung berechtigt uns zu entsprechenden Preisberechtigungen.
Zusätzlich bzw. nachträglich beauftragte Arbeiten, welche nicht im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung enthalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt
3. Zahlungsbedingungen
Wir sind berechtigt, Abschlags- und Teilrechnungen nach Baufortschritt zulegen.
Alle (Teil-) Rechnungen sind binnen 14 Tage nach Erhalt und ohne jeglichen Abzug fällig. Eine angemessene Erstreckung der Zahlungsfrist ist nur bei wesentlichen Mängeln gestattet. Wir sind berechtigt, einen vereinbarten Haftrücklass durch Beibringung einer Bankgarantie abzulösen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bank zum Zeitpunkt der Fälligkeit,
mindestens jedoch von 12 % p.a., zu beanspruchen. Der säumige Kunde ist verpflichtet, uns alle Mahn- und Inkasso-, Erhebungs-, Auskunfts- sowie Anwaltskosten zu ersetzen.
4. Abnahme, Garantie und Haftung
Längstens 10 Tage nach Fertigstellung gelten unsere Leistungen, zu denen uns nicht schriftlich Mängelrügen zugegangen oder einvernehmlich ein Mängelprotokoll verfasst worden ist, als abgenommen und genehmigt.
Sind Mängel nur bei einem Teil der Lieferung/Leistung aufgetreten, so kann der Auftraggeber nur diesen und nicht die gesamte Lieferung/Leistung als mangelhaftbeanstanden. Zahlungsfälligkeiten werden nur bei wesentlichen Mängeln erstreckt. Für indirekte Schäden wird die Haftung ausgeschlossen.
Unsere Haftung und Gewährleistung gilt nur für Leistungen, deren Beauftragung bzw. Anordnungen an die Geschäftsführung oder die von dieser beauftragte Bauleitung rechtswirksam ergangen ist. Die Verpflichtung der Auftragnehmerin zur Gewährleistung ist in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließend geregelt. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Auftragnehmerin behält sich das Eigentum an sämtlichen von Ihr gelieferten Waren bis zur Bezahlung Ihrer Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung vor.
Ist der Kunde Unternehmer, verjähren dessen Ansprüche gegen uns aufgrund fristgerechte rügte Mängel oder einer sonstigen Vertragspflichtverletzung innerhalb eines Jahres nach Lieferung Und Gefahrübergang an den Kunden. Hiervon ausgenommen sind Werkleistungen an einem Bauwerk gem. § 634 a Abs. I bzw. II BGB. Die Verjährungsfrist von 1 Jahr gilt auch für Schadensersatzansprüche des Kunden, soweit uns nicht Vorsatz oder grobes Verschulden vorgeworfen werden kann oder zurechenbare Körper- und Gesundheitsschäden oder der Verlust des Lebens des Kunden aufgetreten sind.
Für Kunden, die Voll Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Ort unseres Geschäftssitzes. Ansonsten gilt die gesetzliche Regelung.
München, den 1.Juni 2011